KREBSVORSORGE
Frauen ab dem 20. Lebensjahr können einmal jährlich eine Krebsvorsorgeuntersuchung bei ihrem Frauenarzt durchführen lassen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung, die Bezahlung wird von den Krankenkassen übernommen. Diese Krebsvorsorgeuntersuchung hat zum Ziel, eine eventuelle bösartige Erkrankung möglichst frühzeitig zu entdecken, am besten bereits im Vorstadium, um so eine schnelle und effektive Therapie durchführen zu können.
Ablauf der Vorsorgeuntersuchung
PAP-Abstrich: Die sog. Abstrichentnahme erfolgt am äußeren Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal. Dabei werden Zellen gewonnen, die unter dem Mikroskop untersucht werden. Ziel ist es, frühzeitig Zellveränderungen zu erkennen, um eine eventuell weitere Behandlung einleiten zu können.
Kolposkopie: Der äußere Muttermund sowie Scheide und Scheideneingang werden mit einer Lupenoptik bis zu einer 30fachen Vergrößerung betrachtet.
Tastuntersuchung: Hierbei werden durch die Scheide und über die Bauchdecke die Gebärmutter und die Eierstöcke auf Veränderungen untersucht.
Brustuntersuchung (ab dem 30. Lebensjahr): Durch Abtasten der Brüste und der Achselhöhlen sollen frühzeitig Veränderungen erkannt werden, um bei Auffälligkeiten zeitnah weitere diagnostische und therapeutische Schritte einleiten zu können.
Darmkrebsfrüherkennung (ab dem 50. Lebensjahr): Neben einer Tastuntersuchung des Enddarmes erhalten Sie ein Testbriefchen zur Untersuchung einer Stuhlprobe auf Blutbeimengungen, die Symptom einer Darmkrebserkrankung sein können.
Zusätzliche Untersuchungen: Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein breites Spektrum an Vorsorgeuntersuchungen an. Weiterführende Untersuchungen können jedoch sinnvoll sein. Dies hängt auch von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zusatzuntersuchungen haben.